Whistleblowing

Mit Gesetzesdekret Nr. Mit Beschluss Nr. 24 vom 10. März 2023 wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (die sogenannte Whistleblowing-Richtlinie), in unser Rechtssystem umgesetzt.
Zur Umsetzung der durch das Gesetzesdekret eingeführten Bestimmungen. Mit der Verordnung Nr. 24/2023 wurde ein Verfahren verabschiedet, das klare operative Hinweise zum Thema, zu den Empfängern, zu den Methoden der Übermittlung und Verwaltung von Meldungen über „Verstöße“ sowie zu den vorgesehenen Schutzmaßnahmen gibt.

 

Informationen anfordern

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen über unsere Produkte

    Newsletter

    Registrieren Sie sich und bleiben Sie über unsere Produkte informiert